gemeinsame Marktorganisationen
- gemeinsame Marktorganisationen
Nach dem Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (MOG) i.d.F. vom 20.9.1995 (BGBl I 1146) m.spät.Änd. sind unter g.M. Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisationen der Agrarmärkte für die in Anhang II des EG-Vertrages aufgeführten Erzeugnisse zu verstehen. Das MOG enthält Vorschriften über besondere Vergünstigungen, Interventionen und Abgaben, Ein- und Ausfuhrbestimmungen (Verfahren über die Erteilung von Lizenzen, Erlaubnissen, Dokumenten und Genehmigungen, Ausfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen sowie Überwachung), Sondervorschriften für einzelne Marktorganisationen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.
- Vgl. auch ⇡ Marktordnung, ⇡ Marktordnungsstellen.
Lexikon der Economics.
2013.
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